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BGH, 29.03.2023 - 5 StR 358/22 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Korrektur des Einziehungsausspruchs; Berichtigung der Urteilsformel
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 1
Korrektur des Einziehungsausspruchs; Berichtigung der Urteilsformel - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 02.11.2021 - 2 KLs 303 Js 17549/19
- BGH, 29.03.2023 - 5 StR 358/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.10.2015 - 3 StR 102/15
Unzureichende Feststellungen zum Beleg der objektiven und subjektiven Merkmale …
Auszug aus BGH, 29.03.2023 - 5 StR 358/22
Zudem hat der Senat die Urteilsformel berichtigt, weil - was das Landgericht hinsichtlich der übrigen Angeklagten beachtet hat - die Bezeichnung der Tat als "gewerbsmäßig" im Sinne des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB nicht in die Urteilsformel aufzunehmen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - 3 StR 102/15, NStZ-RR 2016, 12, 14).